Sicherheit

Folgende Punkte sollen eine kurzen Überblick über die Sicherheit im Waldkindergarten geben, denn das Wohlergehen der Kinder wird bei uns ganz groß geschrieben.

 

Grundsicherung

 

Um die Betriebserlaubnis für den Waldkindergarten zu erhalten, müssen Gefahrenstellen im Wald beseitigt werden. So wird z.B. zweimal jährlich eine Inspektion mit dem Förster durchgeführt und gegebenfalls Bruchholz ausgeschnitten bzw. gefährliche Bäume gefällt.

Wenn nötig, wird ein Baumpfleger beauftragt der fachmännisch diese Aufgaben ausführt.

 

 

Erste Hilfe

 

Unsere Erzieherinnen sind in Erster Hilfe geschult und führen bei Streifzügen im Wald die Erste-Hilfe-Ausrüstung und ein Mobiltelefon mit.

Da es trotz größter Sorgfalt in jedem Umfeld zu Unfällen kommen kann, ist unser Waldkindergarten durch die gute Verkehrsanbindung für Krankenwagen problemlos in kürzester Zeit zu erreichen.

 

 

Hygiene

 

Frisches Wasser und warmes Wasser zum Händewaschen vor den Mahlzeiten sind im Waldkindergartenwagen vorhanden.

Bei Ausflügen werden Wasserkanister, Seife und Handtücher mitgeführt. Auf dem Gelände gibt es eine Bio-Toilette, die von Kindern und Erwachsenen benutzt werden kann.

Wald
Klettern

Zecken

 

Die Waldkindergartenkinder tragen lange Kleidung mit Kopfbedeckung und müssen von den Eltern nach dem Waldkindergartentag auf Zecken untersucht werden.

 

Insektenstiche oder -bisse

 

Vorbeugung kann hier ein Verzicht auf süße Nahrungsmittel sein. Auch natürliche Schutzmittel (Repellents) können angewendet werden.

 

 

Kletterbäume

 

Eine mögliche Auswahl wird vom Personal getroffen, die maximale Kletterhöhe ist mit der Hand zu erreichen.

Im Wald ist ein natürlicher Fallschutz durch Hackschnitzel (Rindenmulch) gegeben.

Bei anderen Spielorten wird die Umgebung vor dem Klettern und Bespielen begutachtet und erst dann zum Spielen frei gegeben.

 

 

Verhaltensregeln für die Kinder (nicht abschließend)

 

Die Kinder müssen immer in Sicht- und Hörweite bleiben.

Es dürfen keine Waldfrüchte in den Mund gesteckt oder gegessen werden.

Absolutes Verbot zahme Wildtiere, Kot und Kadaver anzufassen.

Nur vom Förster geprüfte oder vom Personal begutachtete Bäume, Sträucher und Büsche dürfen erklettert werden.

Festes Schuhwerk und wald-geeignete Bekleidung sind Pflicht.